Fachgruppentreffen – Online – Die elektronische Patientenakte (ePA)
Ab 15.01.2025 sind auch wir Fachärzt*innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie verpflichtet, die elektronische Patientenarztakte unserer Patientinnen und Patienten zu befüllen.
Was müssen/können wir in diese hochladen?
Was können wir in der ePA lesen?
Wie geht das technisch?
Welche rechtlichen Fragestellungen müssen wir bedenken?
Für all diese Fragen stehen uns zwei Experten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verfügung.
Gerne können Sie Ihre Fragen auch schon vorab an geschaeftsstelle@bpm-ev.de senden.
Bitte melden Sie sich bis zum 20.09.2024 unter Angabe Ihrer EFN-Nummer über geschaeftsstelle@bpm-ev.de an.
Die Zertifizierung der Veranstaltung durch die Ärztekammer Nordrhein ist beantragt.
Die Veranstaltung wird online durchgeführt.
Die Einwahldaten für die Zoom-Videokonferenz senden wir Ihnen kurz vor der Veranstaltung zu.
Wir freuen uns über Ihr Interesse sowie die Teilnahme und Diskussion.
Dr. I. Pfaffinger Prof. Dr. H.-C. Friederich
BPM DGPM