Die Facharztweiterbildung
Weiterbildung zum Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Zum Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie können sich Ärztinnen und Ärzte nach Abschluss des Hochschulstudiums und Erhalt der Berufserlaubnis (Approbation) weiterbilden. Die in der Regel fünf- bis sechsjährige Facharzt-Weiterbildung wird an den zugelassenen Weiterbildungsstätten unter Leitung hierfür von der Ärztekammer befugter Weiterbildungsleiter durchgeführt. Kennzeichnend für die Weiterbildung ist die praktische Anwendung ärztlicher Kenntnisse in der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung der Patienten. Die Weiterbildung wird in vergüteter hauptberuflicher Ausübung der ärztlichen Tätigkeit an zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt. Sie erfolgt unter Anleitung befugter Ärzte in praktischer Tätigkeit und theoretischer Unterweisung sowie teilweise durch die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kurs-Weiterbildungen. Der Abschluss der zu dokumentierenden Weiterbildung wird auf Grund der von den Weiterbildungsbefugten erstellten Zeugnisse und einer Prüfung beurteilt. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird durch eine Anerkennungsurkunde bestätigt.
Die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und Weiterbildungszeiten sind Mindestanforderungen. Die Weiterbildungszeiten verlängern sich individuell, wenn Weiterbildungsinhalte in der Mindestzeit nicht erlernt werden können.
In Deutschland sind für alle Angelegenheiten ärztlicher Weiterbildung die Landesärztekammern als Körperschaften des Öffentlichen Rechts zuständig. Die von der Bundesärztekammer erarbeitete (Muster-)Weiterbildungsordnung hat für die Landesärztekammern nur empfehlenden Charakter.
Für jede Ärztin/jeden Arzt ist immer nur die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer rechtsverbindlich, deren Mitglied sie/er ist.
Gleiches gilt für die (Muster-) Kursbücher.