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Beitragsordnung

Beitragsordnung (Stand: 01.01.2021)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Mitgliederversammlung der DGPM beschließt gemäß § 7 der Satzung diese Beitragsordnung, mit der die Höhe der Beiträge festgesetzt wird.
  2. Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie wird von der Mitgliederversammlung erlassen.
  3. Die festgesetzten Beträge werden zum 01. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wird. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 2 Beiträge

  1. Ordentliche und affiliierte Mitglieder 360,00 € Jahresbeitrag (inkl. Zeitschriften-Abo)
    Ordentliche Mitglieder in Weiterbildung (Weiterbildungsassistenten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, sowie Fachärzte anderer Fachrichtungen in Weiterbildung zum Zusatztitel Psychotherapie) 144,00 € Jahresbeitrag (inkl. Zeitschriften-Abo)
  2. Eine Beitragsermäßigung können auf Antrag erhalten
    • ordentliche Mitglieder ab 65 Jahren, wenn sie kein Einkommen mehr aus einer Berufstätigkeit erzielen
    • ordentliche Mitglieder für die Dauer der Inanspruchnahme von Elternzeit.
    Der ermäßigte Beitrag beträgt 154,00 € (inkl. Zeitschriften-Abo)
  3. Ehrenmitglieder sind von einer Beitragszahlung befreit.
  4. Der Beitrag für Fördermitglieder beträgt 50,00 € (ohne Zeitschriften-Abo).

§ 3 Beitragseinzug

  1. Der Beitrag wird gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung obligatorisch im Lastschriftverfahren eingezogen.
  2. Bei einem Vereinseintritt, der nach dem 30.06. erfolgt, wird der halbe Jahresbeitrag berechnet (dies gilt nur für volle Mitgliedsbeiträge von zur Zeit 360,00 €).
  3. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Jahresende möglich und hat bis zum 30.09. zu erfolgen. Bei Kündigung nach dem 30.09. wird ein weiterer Jahresbeitrag fällig.

§ 4 Säumnisse und Konsequenzen

  1. Beitragsrückstände werden mit Festsetzung einer Zahlungsfrist angemahnt.
  2. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung von zwei Jahresbeiträgen im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.

§ 5 Geltungsdauer

Diese Beitragsordnung gilt so lange, bis die Mitgliederversammlung für ein neues Beitragsjahr eine neue Beitragsordnung beschließt.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 27.03.2014 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Berlin, 27.03.2014
Prof. Dr. J. Kruse
Vorsitzender

Auf der Mitgliedsversammlung am 23.03.2017 in Berlin wurden die aktuellen Beiträge beschlossen.
Auf der Mitgliedsversammlung am 10.09.2021 in Erfurt wurde der Beitrag zur Fördermitgliedschaft beschlossen.