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Zusatzbezeichnung Psychotherapie

Zusatzbezeichnung Psychotherapie

Neben Fachärzten und Fachärztinnen für Psychosomatische Medizin können auch andere Fachärzte in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung psychotherapeutische Leistungen erbringen und abrechnen, sofern sie über die Zusatzweiterbildung „Psychotherapie“ verfügen.

Bei einer solchen Zusatz-Weiterbildungen handelt es sich um eine Spezialisierung in Weiterbildungsinhalten, die zusätzlich zu bereits erworbenen Facharzt- und Schwerpunktweiterbildungsinhalten abgeleistet wird. Wer die hierfür geregelten Mindestanforderungen erfüllt und in einer Prüfung die dafür erforderliche fachliche Kompetenz nachgewiesen hat, erhält die jeweilige Zusatzbezeichnung (vgl. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Aus-Fort-Weiterbildung/Weiterbildung/20250703_MWBO-2018.pdf.). Die Gebietsgrenzen fachärztlicher Tätigkeiten werden durch Zusatz-Weiterbildungen allerdings grundsätzlich nicht erweitert.

Da für jede Ärztin/jeden Arzt immer nur die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer rechtsverbindlich ist, deren Mitglied sie/er ist, entnehmen Sie bitte die dafür erforderlichen Voraussetzungen der in Ihrem Kammerbezirk geltenden Weiterbildungsordnung.