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Psychosomatische Grundversorgung

Psychosomatische Grundversorgung in der DGPM

Psychosomatische Grundversorgung (PSGV) ist fester Bestandteil der Weiterbildungsordnung. In den Facharzt-Weiterbildungen Allgemeinmedizin sowie Gynäkologie und Geburtshilfe und im Rahmen des Erwerbs der Zusatzweiterbildungen spezielle Schmerztherapie und Sexualmedizin ist die aktuell insgesamt 80-Stunden umfassende Weiterbildung PSGV verpflichtender Bestandteil. Von den anderen Gebieten kann die Qualifikation der PSGV freiwillig als Fortbildung erworben werden. Gegenwärtig sind etwa 80.000 niedergelassene Ärzt*innen in Deutschland zur Erbringung von Leistungen der PSGV qualifiziert und berechtigt.

In der vertragsärztlichen Versorgung können diese Leistungen nach den Gebührenziffern 35100 und 35110 EBM von Vertragsärzten abgerechnet werden, die über die Qualifikation zur Erbringung psychosomatischer Leistungen gem. § 5 Abs. 6 der Psychotherapie-Vereinbarungen verfügen. In der privatärztlichen Versorgung erfolgt die Abrechnung über die GOP 849 nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Warum Psychosomatische Grundversorgung?

In der PSGV steht die Ärztin-Patientin-Beziehung im Mittelpunkt. Durch Psychoedukation und Erläuterung von Zusammenhängen soll das subjektive Krankheitsmodell von Patient*innen erweitert und die Selbstwirksamkeit erhöht werden. Eine Ärztin-Patientin-Beziehung mit Anteilnahme und Annehmen bzw. Würdigung des Leids, Ermutigung und Fürsorge kann heilsam sein und korrigierende Beziehungserfahrungen für Patient*innen und eine effektivere Psychohygiene für Ärzt*innen ermöglichen.

Ziel der zahlreichen Kurse PSGV ist Vermittlung:

  • von Störungswissen (Aktivierung und Aktualisierung des Basiswissens aus Studium und Weiterbildung)
  • kommunikativer Kompetenzen mit Verstehen typischer Interaktionsfallen oder dysfunktionaler Verhaltens- und Kommunikationsmuster
  • kommunikativer Strategien für Krisenintervention, Sensibilisierung für körperliche und seelische Reaktionen auf soziale Belastungen, Akzeptanz z. B. operationsbedingter Veränderungen und krankheitsbedingter Verluste oder Begrenzungen, Kompetenzen für Ressourcenaktivierung mit Förderung der Selbstwirksamkeit und Salutogenese, Motivation
  • von Kenntnissen zu Versorgungstrukturen und Management der psychosomatisch-psychotherapeutischen Versorgung